Vier Monate später zum Pickerl, also zur §57a-Überprüfung, bei einer Werkstatt in Hallein. Der Mechaniker hat ihn angerufen und gesagt da stimmt etwas nicht. Bei der letzten Überprüfung im Februar 2024, also acht Monate vor dem Kauf, war der Wagen mit 172000 Kilometern eingetragen. Jetzt zeigt der Tacho 96000, also die 91000 vom Kauf plus fünf Monate Fahrt. 172000 zu 91000, das sind 81000 Kilometer Differenz, und die ist irgendwann zwischen Februar und Oktober 2024 entstanden, also genau in dem Zeitraum wo der Wagen den Besitzer gewechselt hat. Reiter sagt er war erst ungläubig und dann wütend, und dann hat er eine halbe Stunde in der Werkstatt in Hallein gestanden und nicht gewusst was er machen soll. Sein erster Gedanke war den Händler in Maxglan anzurufen, sein zweiter Gedanke war vorher zu googeln was seine Rechte sind.
In Österreich gibt es kein direktes Äquivalent zum deutschen §22b StVG, die Tachomanipulation fällt unter §134 KFG als technische Veränderung und wird mit bis zu 5000 Euro Verwaltungsstrafe geahndet. Das klingt nach wenig, und ist auch wenig, sagt Martin Brandstätter, der als Kfz-Sachverständiger in Linz arbeitet und seit fünfzehn Jahren Gutachten für Gerichte und Versicherungen erstellt. Die eigentliche strafrechtliche Konsequenz kommt über den Betrug nach §146 StGB, bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe bei einfachem Betrug, bei gewerbsmäßigem Betrug nach §148 bis zu drei Jahre. Der ÖAMTC schätzt auf Basis europäischer Studien dass in Österreich jeder vierte bis fünfte Gebrauchtwagen einen manipulierten Kilometerstand hat, bei Importfahrzeugen liegt die Quote höher, vielleicht bei jedem dritten. Die Studie des Europäischen Parlaments kommt auf 30 bis 50 Prozent beim grenzüberschreitenden Handel, und Österreich ist als Transitland mit Importen aus Deutschland, Ungarn, Slowenien und der Slowakei besonders betroffen.
Brandstätter erzählt mir von einem Fall aus dem Herbst 2024, ein Transporter der über Ungarn nach Österreich gekommen war, Händler in Wels, Tacho bei 105000, die ungarischen Werkstattunterlagen zeigten 213000. Der Käufer war ein Installateur aus Steyr der den Transporter für seine drei Mitarbeiter brauchte, Getriebe kaputt nach sechs Monaten, Reparatur 5400 Euro, und erst dann hat er die Historie prüfen lassen. Brandstätter sagt das ist das typische Muster, die Leute prüfen erst wenn es zu spät ist, weil vorher kein Anlass besteht und weil die meisten gar nicht wissen dass man Fahrzeughistorien überhaupt abfragen kann, eine carvertical kostenlos Vorabprüfung würde in den meisten Fällen schon reichen um Diskrepanzen sichtbar zu machen. Statistik Austria weist für 2024 rund 820000 Gebrauchtwagenzulassungen aus, davon ungefähr 180000 Importe, die meisten aus Deutschland. Bei Fahrzeugen aus Ungarn, Rumänien oder dem Balkan ist die Manipulationswahrscheinlichkeit nach Brandstätters Erfahrung deutlich höher als bei deutschen Importen, vielleicht doppelt so hoch, wobei auch bei deutschen Fahrzeugen Fälle vorkommen.
Reiter hat die Fahrzeughistorie seines Kombis prüfen lassen, nachdem der Mechaniker in Hallein ihm das empfohlen hatte, und der Bericht zeigte die gesamte Kilometerhistorie inklusive der §57a-Daten. Die Diskrepanz war eindeutig, 172000 bei der letzten Überprüfung, 91000 auf dem Tacho beim Kauf. Er hat einen Anwalt in Salzburg eingeschaltet, der hat Gewährleistung geltend gemacht, und nach zwei Monaten hat der Händler den Wagen zurückgenommen, nicht freiwillig, sagt Reiter, erst nach dem zweiten Anwaltsbrief. Er hat den Kaufpreis zurückbekommen abzüglich 1100 Euro Nutzungsentschädigung und die Anwaltskosten hat er selbst getragen weil er keine Rechtsschutzversicherung hatte. Das ärgert ihn bis heute, sagt er, die 1100 Euro sind das eine, die Anwaltskosten das andere, insgesamt hat ihn das Ganze ungefähr 2800 Euro gekostet obwohl er nichts falsch gemacht hat.
Brandstätter sagt dass die Datenlage in Österreich besser wird, die §57a-Daten werden zentral erfasst und können bei der Überprüfung abgeglichen werden, aber nur wenn der Prüfer das auch tut und nur wenn das Fahrzeug vorher in Österreich zugelassen war. Bei Importen fehlen diese Daten im österreichischen System, und dann ist man auf die Fahrzeughistorie aus dem Herkunftsland angewiesen. Reiter fährt jetzt einen anderen Kombi, 2017er, 109000 Kilometer, gekauft bei einem Händler in Seekirchen der ihm die vollständige Servicehistorie zeigen konnte, und er hat die Fahrzeughistorie diesmal vor dem Kauf geprüft. Er sagt er hätte das beim ersten Mal auch machen sollen und dass er sich manchmal vorkommt wie seine eigene Mutter die immer sagt man soll dreimal hinschauen bevor man unterschreibt.
Das Bundeskriminalamt Österreich hat 2024 im Bereich Wirtschaftskriminalität mit Kfz-Bezug 34 Verfahren wegen Tachobetrug eingeleitet, die meisten in Wien und Oberösterreich. Brandstätter glaubt die tatsächliche Zahl liegt um den Faktor zehn höher, weil die Geschädigten entweder die Manipulation nie bemerken oder weil sie den Aufwand einer Anzeige scheuen. Ein Händler in Maxglan, sagt Reiter, der verschwindet nicht, der hat ein Geschäft und eine Adresse, bei dem kann man klingeln. Bei einem Privatverkäufer der den Wagen über eine Plattform anbietet und nach dem Verkauf die Nummer wechselt sieht das anders aus. Brandstätter kennt beide Varianten, er sagt die Händlerfälle sind einfacher weil der Gewährleistungsanspruch greift und weil ein Anwalt nur einen Brief schicken muss. Die Privatverkaufsfälle sind meistens verloren. Ein Paar aus Gmunden hat 2024 einen Kleinwagen von privat gekauft, Tacho bei 67000, tatsächlich über 140000, der Verkäufer war danach nicht mehr erreichbar, Handynummer abgeschaltet, Adresse stimmte nicht. Das Verfahren wurde eingestellt. Brandstätter hat das Gutachten geschrieben und nie erfahren wie es ausgegangen ist. So geht das meistens, sagt er.

